Schule
Kontakt
SchuleKirchweg
8964 Rudolfstetten-Friedlisberg
Tel. 056 648 22 60
info@schule-rudolfstetten.ch
Website
Öffnungszeiten
Freitag von 07:30 bis 12:00 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
---|
Zugehörige Objekte
Name |
---|
Name | Download |
---|
Name | Beschreibung |
---|
Frage |
---|
Eltern/Erziehungsberechtigte sind für die Absenzmeldungen Ihres Kindes / Ihrer Kinder selbst verantwortlich. Die Absenzmeldungen melden Sie bitte über Klapp. Die Fachlehrpersonen, die Tagesbetreuung, der Mittagstisch sowie die Religionslehrpersonen erhalten die Absenz über Klapp ebenfalls. Eine Anleitung für das Erstellen von Absenzen im Klapp finden Sie hier: Anleitung
Absenzen aufgrund Paragraph 38 (Jokertag): Finden Sie unter Jokertag Absenzen aufgrund eines Urlaubsgesuches: Finden Sie unter Urlaubsgesuch |
Die erste Ansprechperson ist die Klassenlehrperson Ihres Kindes. Bei weiterführenden Anliegen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung. Allgemeine Informationen erhalten Sie von der Schulverwaltung. Der Kontakt zwischen Eltern/Erziehungsberechtigten und der Schule findet über Klapp statt. Alle anderen Parteien schreiben bitte ein E-Mail. |
Kinder, die bis zum 31. Juli eines Kalenderjahres das 4. Altersjahr erreicht haben, werden automatisch schulpflichtig und in den Kindergarten eingeschult. Die betroffenen Eltern/Erziehungsberechtigten erhalten das Formular für die Anmeldung direkt von der Schulverwaltung. Die Zuteilung in den Kindergarten erhalten Sie noch vor den Sommerferien. Ein Gesuch für eine Rückstellung der Einschulung in den Kindergarten um 1 Jahr kann bei der zuständigen Schulleitung mit Begründung gestellt werden. Ein frühzeitiger Eintritt in die Schule ist nicht vorgesehen. |
Die obligatorische Eintrittsuntersuchung wird vom privaten Kinder- oder Hausarzt durchgeführt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten werden zu Beginn des Kindergartens von der Schulverwaltung über die bevorstehende Eintrittsuntersuchung informiert. Die Untersuchungsbestätigung muss bis 20. Januar des zweiten Kindergartenjahres der Schule Rudolfstetten-Friedlisberg abgegeben werden. Mehr informationen dazu finden Sie hier. |
Der Elternabend wird meistens durch die Klassenlehrperson organisiert und moderiert. Er dient als Informationsveranstaltung und ist für die Eltern/Erziehungsberechtigte obligatorisch. Die Klassenlehrperson informiert die Eltern über die Durchführung und den Inhalt des Elternabends. (Aarg. Schulgesetz, SAR 401.100, §36a, Mitwirkungspflicht der Eltern) |
Der Gemeinderat Rudolfstetten-Friedlisberg ist verantwortlich für die Führung der Schule Rudolfstetten-Friedlisberg. Folgende Bereiche gehören in seine Zuständigkeit:
Viele Entscheide kann der Gemeinderat an die Schulleitung delegieren. Die Delegationen sind im Delegationsreglement festgelegt. |
Für Sachschäden durch Schüler:innen haften die Eltern/Erziehungsberechtigten. |
Handys und Smartwatches von Schüler:innen sind vor, während und unmittelbar nach dem Unterricht auf dem gesamten Schulareal nicht gestattet. Uhren, die während der Schulzeit keinerlei Zusatzfunktionen wie Nachrichten empfangen/übermitteln, telefonieren oder fotografieren ausführen, dürfen getragen werden. Bei einer Unterrichtsstörung durch ein Gerät liegt es im Ermessensspielraum der Lehrperson, diese einzuziehen und in der Schulverwaltung abzugeben. Das Gerät darf nach dem Unterricht wieder auf der Schulverwaltung abgeholt werden. Wird die Smartwatch oder das Handy von einem Schüler oder einer Schülerin abgeholt, kontaktiert die Schulverwaltung die Eltern/Erziehungsberechtigten. |
In Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsdepartement werden regelmässig Impfungen durchgeführt. Die Eltern werden von der Schule rechtzeitig über die geplanten Impftermine informiert. Eine Impfung wird nur dann vorgenommen, wenn die Eltern ihr Einverständnis schriftlich abgeben. Zudem kontrolliert der Impfdienst den Impfausweis jedes Kindes und entscheidet, welche Impfungen gemäss dem Schweizerischen Impf-Plan des BAG notwendig sind. Die Kosten der Impfungen werden von tarifsuisse übernommen und sind so für die Eltern kostenlos. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: Impfen |
Nach Möglichkeiten besuchen alle Kinder die Regelklassen der Schule Rudolfstetten-Friedlisberg. Die Klassenlehrpersonen werden von Schulischen Heilpädagogen/innen unterstützt. Die Schüler:innen werden mit Förderplänen, individuellen Lernzielen und Standortbestimmungen gefördert. Dieses Angebot dürfen sowohl lernschwache als auch begabte Schüler:innen wahrnehmen. |
Jede:r Schüler:in kann einen Halbtag pro Quartal ohne Begründung dem Unterricht fernbleiben. Dieser kann pro Schuljahr bis maximal 2 Tage auch kumuliert bezogen werden. Die Erziehungsberechtigten tragen freie Halbtage mindestens 7 Tage im Voraus in Klapp ein (Rubrik Absenzen). Die Klassenlehrperson bestätigt den Eingang der Absenzenmeldung. Besondere Schulanlässe sind für die Schüler obligatorisch. Es dürfen keine freien Schulhalbtage bezogen werden. Anleitung Klapp: Absenzen melden (Schulgesetz: § 38, Absatz 1) (Verordnung über die Volksschule: § 16 ) |
Grundsätzlich besteht in der Schweiz die freie Zahnarztwahl. Da die Zahn- und Mundhygiene sehr wichtig ist, begleiten die Lehrpersonen die Schüler:innen einmal im Jahr zu Zahnarzt Dr. med. dent. A. Ataman. Schüler:innen, welche nicht zum Untersuch gehen möchten, werden entweder von einer anderen Lehrperson betreut oder gehen mit der Klasse mit, werden aber nicht untersucht. Alle Schüler:innen erhalten im 1. Kindergartenjahr ein Gutscheinheft. Wenn Eltern/Erziehungsberechtigte sich entscheiden zu einem privaten Zahnarzt zu gehen, können sie das Gutscheinheft mitbringen und den entsprechenden Gutschein ausfüllen lassen. Der Zahnarzt schickt eine Rechnung mit dem Maximalbetrag von CHF 48.80 direkt an die Finanzverwaltung Rudolfstetten-Friedlisberg. Wenn der Rechnungsbetrag höher ist, muss die Differenz selbst bezahlt werden. |
Die Schüler:innen können auf Ersuchen der Eltern/Erziehungsberechtigten einmal einen längeren Urlaub im Kindergarten und einmal einen längeren Urlaub in der Primarschule beziehen. Die Schulleitung kann zusammen mit der Klassenlehrperson bei speziellen Gründen ein Gesuch ablehnen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen das Formular für den Urlaub mindestens zwei Wochen im Voraus der zuständigen Schulleitung senden. Gesuch Urlaubsgesuch: Urlaubsgesuch |
Ein:e Verkehrsinstruktor:in von der Regionalpolizei Bremgarten führt an der Schule Rudolfstetten-Friedlisbeg theoretischen und praktischen Verkehrsunterricht durch. |
Ein:e Zahnpflegeintruktor:in macht an der Schule Rudolfstetten-Friedlisberg regelmässige Besuche in allen Klassen. Mit praktischem und theoretischem Unterricht lernen die Schüler:innen die korrekte Zahnpflege. |