Änderung Gebührenstruktur Wertstoffe und Entsorgung ab 1. Januar 2025

12. Dezember 2024
  • Abschaffung Grüngutvignetten und Gebührenbändel
  • Neuer Wertstoffhof mit Angeboten ab Sommer 2025

Die bisherigen «Grüngutvignetten und Gebührenbändel», welche auf den Grüngutbehältnissen oder direkt mit Bändeln am Grüngut angebracht werden mussten, werden für das Jahr 2025 nicht mehr benötigt. In der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg wird per 1. Januar 2025 eine Grundgebühr pro Haushalt/Gewerbe eingeführt. Dabei ist die Wiederverwertung und somit auch die Abfuhr von Grüngut inkludiert. Dazu werden die meisten Angebote des neuen Wertstoffhofs auch über diese Grundgebühr kostenlos abgedeckt werden können. Die Einwohnergemeindeversammlung hat dies mit der Genehmigung des Budgets 2025 so beschlossen.

Die Abfallwirtschaft muss als Eigenwirtschaftsbetrieb kostendeckend organisiert werden. Die Grundgebühren (für Grüngutabfuhr und neuen Wertstoffhof) sind so kalkuliert, dass nebst den bisherigen Gebührenstrukturen (Gebührensäcke für Graukehricht, Kunststoffsammelsäcke, Gebührenmarken für Sperrgut, an welchen sich vorerst nichts ändert) eine ausgeglichene Rechnung erreicht werden kann. Die Höhe der Grundgebühren wird künftig jährlich mit der Erstellung des Budgets für das folgende Kalenderjahr errechnet und damit auch festgelegt. Erstmals wird diese Grundgebühr im kommenden Sommer (Juni) mit den Rechnungen für Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung des ersten Halbjahrs 2025 in Rechnung gestellt.

Für das Jahr 2025 wird die Grundgebühr CHF 50 pro Haushalt/Gewerbe betragen.

Ausführliche Informationen zum neuen Wertstoffhof und dem künftigen Angebot ab Sommer 2025 findet man im Veranstaltungs- und Abfallkalender 2025, welcher vor den Weihnachtsfeiertagen in sämtliche Haushaltungen/Gewerbebetriebe verteilt wird. Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofs werden vor der Inbetriebnahme (geplant nach den Sommerferien 2025) kommuniziert und auf der Gemeindehomepage.