Versand Steuererklärungen 2024

20. Februar 2025

Ende Januar wurde allen Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2024 zugestellt. Mit Hilfe des Programms EasyTax2024 geht das Ausfüllen einfacher. Das Programm Easy-Tax kann seit 29. Januar 2025 im Internet unter www.steuern.ag.ch/steuern heruntergeladen werden.

Wichtig:

Das kantonale Steueramt Aargau hat gemeinsam mit dem Verband der Steuerfachleute Aargau beschlossen, dass seit der Steuerperiode 2019 keine EasyTax-CD‘s mehr bereitgestellt werden.

Falls die Steuererklärung in Papierform gewünscht wird, kann dies bei der Abteilung Steuern beantragt werden. Die Steuererklärung muss für unselbstständig Erwerbende sowie RentnerInnen bis 31. März 2025 und für selbstständig Erwerbende bis 30. Juni 2025 abgegeben werden.

Das kantonale Parlament hat im Jahre 2017 beschlossen, kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen einzuführen. Diese Änderung des Steuergesetzes wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Dabei gilt unter anderem eine Mahngebühr von CHF 35 bei nicht rechtzeitig eingereichter Steuererklärung. Eine zweite Mahnung kostet CHF 50.

Gesuche um Fristerstreckungen sind weiterhin möglich und können kostenlos unter www.ag.ch/efristerstreckung beantragt werden. Zur Sicherheit und Identifikation wird die 10-stellige Adressnummer benötigt, die sich oberhalb der Postanschrift befindet.

Da die eingereichten Steuerunterlagen eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet werden, sind Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Dokumente können nicht retourniert werden. Falls Sie Fragen haben, steht Ihnen die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung: Telefon 056 648 22 40 oder E-Mail steuern@rudolfstetten.ch.