Benützung öffentlicher Grund

Ist für ein Bauvorhaben die Benützung des öffentlichen Grundes erforderlich, ist mind. 5 Arbeitstage vorher ein entsprechendes Gesuch zu stellen. Dazu kann das nachfolgende Onlineformular verwendet werden.

Die Benützung des öffentlichen Grundes sowie Grabarbeiten im öffentlichen Strassengebiet sind gestützt auf das kommunale Gebührenreglement gebührenpflichtig.

Das Gesuch kann direkt an die regionale Bauverwaltung WSW zur Bewilligung eingereicht werden und stehen die Mitarbeiter der Bauverwaltung für allfällige Fragen und Abklärungen vorab zur Verfügung. 

 

Kontakt:
Regionale Bauverwaltung WSW AG
Bachmatten 8
5630 Muri
056 664 14 32
www.regionalebauverwaltung.ch

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