Prämienverbilligung Krankenversicherung 2025; Jetzt Anspruch geltend machen!
Bis Ende September 2024 erfolgte der reguläre Versand der Anmeldecodes für die Krankenkassenprämienverbilligung 2025.
Der Kanton Aargau gewährt Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Verbilligungsbeiträge für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Seit dem Jahre 2017 erfolgt die Abwicklung elektronisch (online), womit das Anspruchsverfahren insgesamt stark vereinfacht wurde. Die Beitragsberechtigten wurden von der SVA Aargau (SVA) automatisiert ermittelt und entsprechend angeschrieben. Dabei wurde ein Code zugestellt und damit kann der Antrag auf Prämienverbilligung online unter https://www.sva-ag.ch/pv-online gestellt werden.
Der zugestellte Anmeldecode ist sechs Wochen gültig. Für die Anmeldung werden lediglich die Personendaten und die AHV-Nummer benötigt.
Dieses Verfahren ist einfach, schnell und unkompliziert. Das persönliche Vorsprechen auf der Gemeinde und das Einreichen von Unterlagen wie Krankenkassenpolice oder Steuerunterlagen entfallen!
Wichtig: Die Prämienverbilligung muss nach Erhalt des Codes bis spätestens Dienstag, 31. Dezember 2024 beantragt werden. Ansonsten ist der Anspruch für das Prämienverbilligungsjahr 2025 verwirkt und er kann nicht mehr geltend gemacht werden!
Sollte jemand keinen Code erhalten haben, jedoch der Ansicht sein, dass im Jahr 2025 ein Anspruch auf Prämienverbilligung besteht, so kann dieser über die Webseite der SVA (www.sva-ag.ch/praemienverbilligung) angefordert werden. Steht kein Internetzugang zur Verfügung, kann der Antrag via Gemeinde oder SVA gestellt werden.
Die Mitarbeiter im Gemeindehaus werden in den nächsten Tagen Personen kontaktieren, welche mutmasslich einen Anspruch auf Prämienverbilligungsbeiträge haben, jedoch noch keinen Antrag gestellt haben. So sollen finanzielle Notlagen vermieden oder abgefedert werden können.