Meldeformular für Solaranlagen
Seit dem 1. Mai 2014 brauchen genügend angepasste Solaranlagen nur noch auf Gebäuden unter Denkmal- oder Substanzschutz oder in Zonen mit erhöhten Anforderungen an das Orts- und Landschaftsbild, wie namentlich einer Dorf-, Altstadt-, Kern- oder Weilerzone eine Baubewilligung (Art. 18a RPG).
Jede Solaranlage muss von der Bauherrschaft gemeldet werden. Meldestelle ist die Standortgemeinde.
Das kantonale Meldeformular kann hier abgerufen werden.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Planung | 056 648 22 10 | bauundplanung@rudolfstetten.ch |