Meldepflicht Wohnungsvermieter
Sind Sie Vermieter von Wohnungsräumen in Rudolfstetten-Friedlisberg?
Nach kantonaler Gesetzgebung (ANAG § 1 Abs. 2) sind Vermieter und Logisgeber verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern bzw. Logisnehmern der Abteilung Einwohnerdienste zu melden.
Im Hinblick auf diese gesetzlichen Bestimmungen sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns Zu- und Wegzüge mit Angabe über Datum, Vormieter, Nachmieter, Wohnungsgrösse und Stockwerk rechtzeitig online unter folgendem Link melden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 056 648 22 00 | einwohnerdienste@rudolfstetten.ch |