Projektgenehmigungsformular für Pflicht-Schutzräume
Bei Neubauten müssen Schutzräume erstellt werden.
In Neubauten von Wohnhäusern mit mehr als 38 Zimmern (respektive ab 25 Schutzplätzen) ist es obligatorisch, einen Schutzraum zu erstellen. Ausnahmefälle sind Bauten, bei denen aus bautechnischen Gründen (z.B. ohne Kellergeschoss) keine Schutzräume gebaut werden können. Gemeinden mit genügend vollwertigen Schutzräumen, das heisst mit einem Deckungsgrad von über 110%, können beim Kanton Aagrau die Befreiung vom Schutzraumbau beantragen.
Das kantonale Formular für die Projektgenehmigung für Pflichtschutzräume kann hier heruntergeladen werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Planung | 056 648 22 10 | bauundplanung@rudolfstetten.ch |