Behandlung Fristerstreckungsgesuche

Die Steuererklärungen werden jeweils angangs Februar verschickt.

Der Abgabetermin für unselbständig Erwerbende ist der 31. März des aktuellen Jahres und für selbständige Erwerbende sowie Landwirte der 30. Juni des aktuelles Jahres.

Die Abgabefrist für die Steuererklärung kann online mit dem eFristen-Tool oder mit einem Gesuch an steuern@rudolfstetten.ch oder 056 648 22 40 verlängert werden.

Im Internet wird zur Sicherheit und Identifikation ein persönlicher Code benötigt. Dieser ist auf Seite 1 der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.

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