Eröffnung Steuerveranlagungen
Die Veranlagung wird den Steuerpflichtigen schrifltich eröffnet. Diese Eröffnung enthält die massgebenden Steuerfaktoren sowie den Steuerbetrag für das betreffende Jahr.
Im Weiteren wird in der Eröffnung auf die Rechtsmittelfrist hingewiesen. Wird gegen die ordnungsgemäss zugestellte Veranlagung innert der Rechtsmittelfrist keine Einsprache erhoben, so erwächst diese in Rechtskraft.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 056 648 22 40 | steuern@rudolfstetten.ch |