Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Zuständig ist die KESB am aktuellen Wohnsitz der Person, deren Handlungsfähigkeit bescheinigt werden soll. Zuständig für Rudolfstetten-Friedlisberg ist:
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Bremgarten
Familiengericht
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten
056 648 75 51