Balkonanlagen / Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen
Im Zuge einer drohenden Mangellage, hatten Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen kurzfristig Hochkonjunktur. Bei der fixen Installation am Gebäude einer solchen Anlage, gilt es indessen die baugesetzlichen Anforderungen zu beachten.
Anlagen bis max. 600 Watt Ausgangsleistung (am Netzseitigen Ausgang des Wechselrichters) dürfen an einer 230-V Aussensteckdose eingesteckt werden. Sie müssen der Netzbetreiberin unter Beilage einer unterschriebenen Konformitätserklärung (Declaration of Conformity DoC), gemeldet werden. Diese muss alle relevanten Angaben über das gesamte Set, inkl. einer Aussage zur allstromsensitiven Fehlerstrom-Überwachungseinheit (Residual Current Monitoring Unit RCMU) und zur maximalen Leistungsabgabe (also ≤ 600 W) enthalten.
Als Mieterin oder Mieter respektive als Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer ist vorgängig von der Gebäudeeigentümerin bzw. dem Gebäudeeigentümer oder der Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Einwilligung für die Montage einzuholen.
Bei fest montierten Anlagen gelten aus baurechtlicher Sicht grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für alle anderen Solaranlagen auch. Somit sind Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen auf jeden Fall meldepflichtig gemäss § 49a Abs. 3 Bauverordnung (BauV).
Aufgrund der Meldepflicht obliegt es den Gemeinden zu beurteilen, ob im Einzelfall auf die Einreichung eines Baugesuchs verzichtet werden kann. Dies unter Berücksichtigung der örtlichen Gesamtsituation und im Sinne des § 59 Abs. 1 BauG. Weitere Informationen können dem kantonalen Informationsblatt entnommen werden, welches nachfolgend aufgeschaltet ist.
Regelung Plug-&-Play-Anlagen in Rudolfstetten-Friedlisberg
Wohnzonen | Kernzonen oder Zonen mit erhöhten Anforderungen gemäss BNO | |
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Balkongeländer |
meldepflichtig | meldepflichtig |
Fassade | bewilligungspflichtig (§ 59 BauG) | bewilligungspflichtig (§ 49a BauV) |
Dach | meldepflichtig | bewilligungspflichtig (§ 49a BauV) |
Das erforderliche Meldeformular (für meldepflichtige- als auch bewilligungspflichtige Anlagen) finden Sie hier.
Bei allfälligen Fragen zu den erforderlichen Baugesuchunterlagen einer bewilligungspflichtigen Anlage steht Ihnen die regionale Bauverwaltung WSW AG gerne zur Verfügung. Gelangen Sie hier zu den Baugesuchformularen.
Weitere Informationen zur Solarenergie im Kanton Aargau finden Sie auf der Internetseite des Departements Bau, Verkehr und Umwelt.
Informationen
- Datum
- 17. Mai 2023
Dokumente
Name | |||
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Infoblatt_Solarstromanlagen_Kanton_Aargau.pdf (PDF, 524.02 kB) | Download | 0 | Infoblatt_Solarstromanlagen_Kanton_Aargau.pdf |
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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