Reglement über den Waldfriedhof der Ortsbürgergemeinde
Immer mehr Menschen möchten ausserhalb eines Friedhofes ohne Grabstein und ohne Grabunterhalt zur letzten Ruhe gebettet werden. Diesem Anliegen möchte auch die Ortsbürgergemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg entsprechen und bietet die Beisetzung in einem Waldfriedhof an.
Die Asche der verstorbenen Person wird beim ausgewählten und erworbenen Baum beigesetzt. Zum Schutz der Natur ist eine stille Beisetzung im Familienkreis möglich; Zeremonien und Abdankungsfeiern sind jedoch nicht gestattet. Damit der Wald naturnah bleibt, sind Blumenschmuck, Inschrifttafeln oder Andenken nicht erlaubt. Der Wald ist gleichzeitig Grab und Grabschmuck.
Weitere Informationen inklusive Kostenregelung sowie den Situationsplan und die Baumbestandsliste können dem Reglement über den Waldfriedhof entnommen werden.
Die Besichtigung des Waldfriedhofes kann selbständig vor Ort vorgenommen werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2023
Dokumente
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Reglement über den Waldfriedhof, Version gültig ab 1. Januar (PDF, 546.19 kB) | Download | 0 | Reglement über den Waldfriedhof, Version gültig ab 1. Januar |
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungswesen | 056 648 22 00 | einwohnerdienste@rudolfstetten.ch |